Grundsätzliches zur Vergütung der Hilfeleistung in Steuersachen
Beispiel 1:
Für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (Antrag auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erhält der Steuerberater 1/20 bis 4/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Die Gebühr bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Gegenstandswert ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn, mindestens 4.500 Euro (§ 24 Abs. 3 StBGebV).Jahresarbeitslohn = Gegenstandswert | 20.000 € |
Gebühr 1/20 bis 4/20 | 32,30
€
bis 129,20 € |
Beispiel 2:
Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhält der Steuerberater 1/20 bis 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Der Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Werbungskosten ergibt, jedoch mindestens 6.000 Euro (§ 27 Abs. 1 StBGebV). Fall1 |
Fall 2 |
Fall 3 |
|
---|---|---|---|
Mieteinnahmen | 20.000 € | 10.000 € | 5.000 € |
Werbungskosten (Schuldzinsen, AfA, usw.) | 15.000 € | 15.000 € | 5.000 € |
Einkünfte | 5.000 € |
- 5.000 € |
0 € |
Gegenstandswert | 20.000 € | 15.000 € | 6.000 € |
Gebühr
1/20
bis 12/20 |
32,30
€
bis 387,60 € |
28,30
€
bis 339,60 € |
16,90
€
bis 202,80 € |
Beispiel 3:
Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte, wie in Beispiel 2) erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 6.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV). Fall 1 |
Fall 2 | |
---|---|---|
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
60.000 € |
0 € |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | - 20.000 € | - 10.000 € |
Kapitaleinkünfte | 5.000 € | 5.000 € |
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert | 65.000 € | 5.000 € |
mindestens | - | 6.000 € |
Gebühr
1/10
bis 6/10 |
112,30
€
bis 673,80 € |
33,80
€
bis 202,80 € |
Beispiel 4:
Der Steuerberater ermittelt für einen Arzt oder einen nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Er erhält dafür 5/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt. Fall 1 |
Fall 2 | |
---|---|---|
Betriebseinnahmen | 250.000 € | 250.000 € |
Betriebsausgaben | 200.000 € | 300.000 € |
Gegenstandswert | 250.000 € | 300.000 € |
Gebühr
5/10
bis 20/10 |
245,50€
bis 982,00 € |
257,00
€
bis 1.028,00 € |